Administration

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Information über anstehende Praxisausbildung

Mentorinnen und Mentoren werden durch die Ausbildungsadministration über die geplante Praxisausbildung informiert. Mentoren und Mentorinnen nehmen Vereinbarungen betreffend Auslandsemestern und Begleitung Studierender, falls dies die Praxisausbildung betrifft (z.B. Rückmeldung zur Kompetenzerwerbsplanung oder Ähnliches) zur Kenntnis.

Studierende, welche die studienbegleitende Praxisausbildung absolvieren, sind auf den Mentoratslisten inklusive der Listen der Organisation und Praxisausbildenden notiert.

Spesen und Vergütung

Fahrten zu den Praxisorganisationen werden gemäss Spesenreglement vergütet. Die ausgefüllte Spesenabrechnung wird laufend, spätestens im November eines jeden Jahres der unten angegebenen Modulleitung zum Visieren zugesandt.

  • Für das Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung: Claudia Roth.
  • Für das Vollzeit-/Teilzeit-Studium: Marc Goldoni.

Weitere Informationen:

  • Bei Besitz eines Generalabonnements sind keine Belege erforderlich. Die Kopie des Generalabonnements wird beigelegt.
  • Bei Besitz eines Halbtaxabonnements sind die Kopie und die Belege erforderlich. Diese müssen ergänzend zum Formular der Spesenabrechnung auf ein separates Blatt geklebt (!) und entsprechend Vorlage nummeriert werden.
  • Autofahrten werden nur in den im Spesenreglement aufgeführten Ausnahmefällen vergütet.
  • Weiteres regelt das jeweils aktuelle Spesenreglement.

Honoraraufträge für das Mentorat während der Vollzeit-/Teilzeitpraxisausbildung erfolgen für die Praxisausbildung je Semester. Die Begleitung von Vollzeit-/Teilzeitstudierenden wird nicht namentlich auf den Honorarverträgen ausgewiesen. Bitte mit den Praxislisten vergleichen und bei Abweichungen sich an die Modulleitung wenden.

Honorarverträge für das Mentorat in der studienbegleitenden Praxisausbildung erfolgen als «Planung für je zwei Semester» im Sommer (bzw. Herbst) eines jeden Jahres. Die definitive Auszahlung erfolgt im Juni/Juli des darauffolgenden Jahres (nachdem die reale Anzahl erfolgter Standortgespräche von der Modulleitung erfragt wurde).

  • Mentoren/Mentorinnen erhalten fünf Stunden pro Studierende/Studierenden pro Standortgespräch (dazu gehören: KEP-Rückmeldung, Standortgespräch, Ansprechperson im Praxismodul, Überprüfen des Leistungsberichts) vergütet.
  • Mehraufwand wie zum Beispiel Krisengespräche, Sonder-Standortgespräche usw. werden nach Rücksprache mit der Modulleitung separat vergütet.