Fachpersonen der Sozialen Arbeit, die Studierende ausbilden, werden von der Hochschule als Praxisausbildende in einem Anerkennungsverfahren anerkannt (siehe dazu auch das Reglement über die Praxisausbildung, § 5). Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind:
Fachverwandte Grund- oder Zusatzqualifikationen können im Einzelfall anerkannt oder in einem Äquivalenzverfahren nachgewiesen werden. Wenn die Zusatzqualifikation noch nicht in definitiver Form vorliegt, kann eine provisorische, zeitlich befristete Anerkennung ausgesprochen werden.
Haben Sie Interesse, Praxisausbildner oder Praxisausbildnerin zu werden? Wir freuen uns auf Ihr Anerkennungsgesuch mittels untenstehenden Formulars in der Dokumentenbox.
Haben Sie Fragen zur methodisch-didaktischen Zusatzqualifikation oder zu anderen Weiterbildungen in der Praxisausbildung? Hier kommen Sie auf die externe Weiterbildungsseite.
Haben Sie Fragen zur Anerkennung in der Praxisausbildung?
Wir sind gerne für Sie da: paio-anerkennung.sozialearbeit@fhnw.ch