Fachpersonen der Sozialen Arbeit, die Studierende ausbilden, werden von der Hochschule als Praxisausbildende in einem Anerkennungsverfahren anerkannt (siehe dazu auch das Reglement über die Praxisausbildung, § 5). Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind:
Fachverwandte Grund- oder Zusatzqualifikationen können im Einzelfall anerkannt oder in einem Äquivalenzverfahren nachgewiesen werden. Wenn die Zusatzqualifikation noch nicht in definitiver Form vorliegt, kann eine provisorische, zeitlich befristete Anerkennung ausgesprochen werden.
Haben Sie Interesse, Praxisausbildner oder Praxisausbildnerin zu werden? Wir freuen uns auf Ihr Anerkennungsgesuch mittels untenstehenden Formulars in der Dokumentenbox.
Haben Sie Fragen zur methodisch-didaktischen Zusatzqualifikation oder zu anderen Weiterbildungen in der Praxisausbildung? Hier kommen Sie auf die externe Weiterbildungsseite.
Haben Sie Fragen zur Anerkennung in der Praxisausbildung?
Wir sind gerne für Sie da: paio-anerkennung.sozialearbeit@fhnw.ch
KolaborDas neue und interaktive Format zum Austausch zwischen Praxisausbildenden setzen wir im Jahr 2023 erfolgreich fort. Die nächsten Termine sind am 26. April in Muttenz (Campus Hofackerstrasse) und am 14. Juni in Olten (Campus Otto-von-Roll-Strasse). Schon traditionsgemäss beginnen wir mit dem gemeinsamen Apero um 17:30 Uhr und haben dann bis…
Wir haben die Praxis-Tagung vom 23. Januar 2023 in guter Erinnerung und hoffen, Ihnen geht es ebenso. Untenstehend finden Sie die Workshop-Unterlagen zu Ihrer weiteren Verwendung. Wir hoffen, dass wir Sie bald wieder sehen: Zum Beispiel an der nächsten Praxis-Tagung vom 06. September 2023.Literatur und Links zur Einführung ins Thema…